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Steuerberatung für erneuerbare Energien:
Strukturierung, Entwicklung,
Umsetzung und Begleitung
Ihrer Projekte

Steuerexperten für erneuerbare Energien

Wir stärken Ihnen als strategischer Partner die Seite.

Nie zuvor waren erneuerbaren Energien wichtiger und aktueller als heute. Das bringt Unternehmen in dieser Branche gewaltige Wachstumspotentiale. Aber auch große steuerliche Herausforderungen. Und genau darauf haben wir uns spezialisiert.
Zu unserem Mandantenkreis zählen nicht nur die Endbetreiber, sondern Unternehmen aus der gesamten Branche:
Solarteure, Projekt-/Entwicklungsgesellschaften, Montagebetriebe, Elektrobetriebe, Wartungs-/Servicebetriebe, Reinigungsbetriebe, Photovoltaik-Parks, Vermietungsgesellschaften und Genossenschaften, Windräder, Biomasse-Kraftwerke, Wasserkraftwerke und vieles mehr.
Wir betreuen Photovoltaik-Anlagen von mehreren hundert Megawatt im gesamten Bundesgebiet.

Digitale Prozesse

Digitale Prozesse

Wir nutzen fortschrittliche Technologien für maximale Effizienz unserer Steuerberatungsleistungen.

Erfahrung aus mehreren hundert Megawatt PV-Fläche

Erfahrung aus mehreren hundert Megawatt PV-Fläche

Unser langjähriger Erfahrungsschatz ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Beratung unserer Mandanten.

Impulsgeber und Wegbereiter

Impulsgeber und Wegbereiter

Mit unserer tiefgehenden Kenntnis der Branche unterstützen wir Ihr Unternehmen proaktiv und helfen Ihnen, Chancen zu nutzen und Ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Ihr Ansprechpartner auf Augenhöhe

Herr Will betreut Mandanten mit Gesamtleistungen von mehreren hundert Megawatt und betreibt selbst eigene Photovoltaikanlagen.

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Alexander Will
Steuerberater
alexander.will@ehs-stb.de

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Expertise als Steuerberater für erneuerbare Energien

In unserer Kanzlei werden Sie von Experten beraten, die sich auf die Steuerberatung für erneuerbaren Energien spezialisiert haben. Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerlichen Fragen zu unterschiedlichen Formen erneuerbarer Energien.

  • Aufdach-Photovoltaik
  • Freiflächen-Photovoltaik
  • Agri-Photovoltaik
  • Biogas-Anlagen
  • Windräder/Windkraft
  • Wasserkraft
  • Biomasse
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Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

Das Ziel ist klar: maximale Steuerersparnis! Wir entwickeln die optimale Steuerstrategie, damit Sie dieses Ziel erreichen. Dabei passt unsere Denkweise hervorragend zum Credo der erneuerbaren Energien: nie kurzfristig, immer nachhaltig!

Unsere Steuerstrategie setzen wir auch in den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen um – selbstverständlich rechtskonform.

Mit den branchenüblichen Besonderheiten im Bereich erneuerbare Energien sind wir bestens vertraut. Die Lohnabrechnung und die laufende Finanzbuchhaltung für Ihr Unternehmen übernehmen unsere Mitarbeiter gern und kompetent.

Unterstützung in jeder Investitionsphase

In der dynamischen Branche der erneuerbaren Energien unterstützen wir Unternehmen in allen Phasen ihrer Investition.

Vor der Investition - 1

Vor der Investition

Steuerberatung beginnt bei der Wahl der passenden Rechtsform: vom Kleinunternehmer bis zur mehrstöckigen Holdingstruktur. Unsere Experten finden die beste Lösung für Ihr Vorhaben und entwickeln Ihre Steuerstrategie. Auch bei der Standortwahl geben wir wichtige steuerliche Entscheidungshilfen.
Mit unserem Knowhow unterstützen wir bei allen Vorarbeiten und Planungen: Finanzierungsfragen, Fördermöglichkeiten, Errichtung von Betreibergesellschaften, Inanspruchnahme von „Investitionsabzugsbeträgen“ und vieles mehr. Auch die Kommunikation mit den Finanzbehörden (Registrierung, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID usw.) nehmen wir Ihnen ab.

Nach Inbetriebnahme - 2

Nach Inbetriebnahme

Zu unseren Standard-Dienstleistungen zählen hier eine effiziente Erledigung der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie die turnusmäßige Rechnungslegung (Jahresabschlüsse) und Steuerdeklaration (Steuererklärungen).
Unser besonderer Fokus liegt auf der Beobachtung Ihrer Unternehmensentwicklung. Unsere strategische Steuerberatung greift immer dann ein, wenn wir Steueroptimierungsmöglichkeiten erkennen: sei es durch Anpassung Ihrer Holdingstruktur, durch Unternehmensverschlankung (z.B. Verschmelzung von Betreibergesellschaften), durch Rechtsformwechsel (z.B. nach der Finanzierungsphase) oder durch Vermögensübergabe (z.B. bei Schenkungen oder Übertragung auf die Kinder).
Veränderungen sind nicht aufzuhalten. Wir wollen hier agieren, und nicht nur reagieren.

Beendigung des Investments - 3

Beendigung des Investments

Zur Beendigung Ihrer Investition sind wir da, um Ihnen diese zu erleichtern. Ob es um einen Betreiberwechsel, einen Verkauf oder eine Schenkung geht – unsere Experten beraten Sie umfassend zu den steuerlichen Auswirkungen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Planung und Durchführung einer möglichen Liquidation. Wir begleiten Sie durch alle Schritte, um die steuerlichen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und Ihre Vermögenswerte zu schützen.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

Die optimale Steuerstrategie hängt stark von Ihren individuellen Umständen und Ihrer spezifischen Situation ab. Wir können helfen, Ihre Steuerbelastung zu optimieren und Ihre Geschäftsziele zu erreichen, indem wir alle möglichen Steuervorteile für Sie nutzen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten in der Branche der erneuerbaren Energien. Unsere langjährige Expertise ermöglicht es uns, Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zu liefern.

Die Entscheidung für oder gegen eine Betreibergesellschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Größe des Projekts, Ihre individuellen steuerlichen Umstände und Ihre langfristigen Ziele. In vielen Fällen kann eine Betreibergesellschaft jedoch steuerliche Vorteile bieten und die Haftung begrenzen. Unsere Experten können Sie detailliert zu dieser Frage beraten und Ihnen dabei helfen, die optimale Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.

Nicht durch Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern können von der gesetzlichen Neuregelung, die rückwirkend schon für 2022 greift, profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuerfreiheit auch für andere Anlagen beansprucht werden. Wann das möglich und sinnvoll ist, beantworten unsere Experten.

Der Gesetzgeber hat hier ab 2023 einige Erleichterungen geschaffen, die unbedingt genutzt werden sollten. Gleichzeitig müssen verschiedene Punkte beachtet werden, um Haftungsrisiken für den Rechnungssteller rechtssicher auszuschließen.

Investments in erneuerbare Energien wie Photovoltaik-Anlagen eignen sich gut zur Einbindung in die persönliche Vermögensübergabe-Strategie, um Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu vermeiden.

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Wir sind Ihr Partner

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mandanten jederzeit zufrieden sind – deshalb vereinbaren wir Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Bei uns erhalten Sie nicht nur fachkundige Unterstützung, sondern auch einen persönlichen Ansprechpartner für all Ihre Fragen rund um das Thema Steuern.

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